Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 9 K 2718/08.F |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 40 Abs 1 BBesG
Frage des Familienzuschlages bei eingetragener LebenspartnerschaftKein Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frage des Familienzuschlages bei eingetragener LebenspartnerschaftKein Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VG Frankfurt/Main, 13.11.2006 - 9 E 3777/06
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 9 K 2718/08
Die erkennende Kammer vertritt ebenfalls diese Auffassung in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 13.11.2006 - 9 E 3777/06 -).Die Kammer hat bereits in ihrem Urteil vom 13. November 2006 (9 E 3777/06 , Umdruck S. 14 ff.) ausführlich die für die Entscheidung wesentlichen rechtlichen Unterschiede bei der Ausgestaltung der Ehe einerseits, der Lebenspartnerschaft andererseits dargelegt, die dazu führen, dass Lebenspartner, Lebenspartnerinnen sich rechtlich gesehen nicht in einer Ehegatten vergleichbaren Situation befinden.
- EuGH, 01.04.2008 - C-267/06
EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 9 K 2718/08
Daran hat sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1.04.2008 (Rs. C-267/06 - "Maruko", NVwZ 2008, 537) nichts geändert. - BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 9 K 2718/08
Diese Rechtsprechung ist vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden, wie sich aus mehreren Kammerentscheidungen ergibt (vgl. 2. Senat 1. Kammer, Beschluss vom 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06 -, NJW 2008, 2325). - BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06
Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 9 K 2718/08
Die Beschränkung des Familienzuschlags in § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG auf Ehegatten verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, 3 S. 1 GG, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. November 2007 (2 C 33.06, NJW 2008, 868) unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung ausführt. - EuGH, 31.05.2001 - C-122/99
D / Rat
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.07.2009 - 9 K 2718/08
Ungeachtet dessen stellt der Europäische Gerichtshof auch in diesem Urteil wie schon in seinem Urteil vom 31.05.2001 (Rs. C-122/99 P u. C-125/99 P, DVBl. 2001, 1199) auf die vorrangig zu prüfende Voraussetzung ab, ob sich Ehegatten und Lebenspartnerinnen in einer vergleichbaren Lage befinden.